Ihre Strafverteidiger in Hannover
Sie benötigen einen Fachanwalt für Strafrecht in Hannover?
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In strafrechtlichen Verfahren spielt Zeit eine entscheidende Rolle, bedingt durch knappe Fristen und das gemeinsame Interesse aller Verfahrensbeteiligten an einer effizienten Abwicklung.
Falls Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, ist eine umgehende Reaktion und die Konsultation eines Fachanwalts für Strafrecht ratsam. Nur ein Anwalt mit Spezialisierung auf diesem Gebiet verfügt über das erforderliche Know-how, um Sie kompetent in allen Phasen des Verfahrens zu beraten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Strafrechts sowie auf alle Etappen strafprozessualer Verfahren. Das umfasst die Anhörung bei der Polizei, Durchsuchungen, Verhaftungen oder die Anordnung von Untersuchungshaft, ebenso wie Anklagen, die Verteidigung während der Hauptverhandlung, die Einlegung von Einsprüchen gegen Strafbefehle sowie Berufungs- und Revisionsverfahren. Unser Fokus liegt nicht auf der Verteidigung der Tat, sondern auf der Vertretung der individuellen Interessen des Mandanten.
Unser Ziel als Strafverteidiger ist es, sicherzustellen, dass die verfassungsmäßigen Rechte unserer Mandanten gewahrt werden und ihnen ein faires Verfahren zuteilwird. Es gehört zu unseren Aufgaben, darauf zu achten und rechtlich durchzusetzen, dass die Rechte unserer Mandanten angemessen geschützt werden.
Das Gebot der Stunde heißt Schweigen! Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt, sobald Sie Kenntnis von Vorwürfen erlangen.
In strafrechtlichen Verfahren spielt Zeit eine entscheidende Rolle, bedingt durch knappe Fristen und das gemeinsame Interesse aller Verfahrensbeteiligten an einer effizienten Abwicklung.
Falls Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, ist eine umgehende Reaktion und die Konsultation eines Fachanwalts für Strafrecht ratsam. Nur ein Anwalt mit Spezialisierung auf diesem Gebiet verfügt über das erforderliche Know-how, um Sie kompetent in allen Phasen des Verfahrens zu beraten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Strafrechts sowie auf alle Etappen strafprozessualer Verfahren. Das umfasst die Anhörung bei der Polizei, Durchsuchungen, Verhaftungen oder die Anordnung von Untersuchungshaft, ebenso wie Anklagen, die Verteidigung während der Hauptverhandlung, die Einlegung von Einsprüchen gegen Strafbefehle sowie Berufungs- und Revisionsverfahren. Unser Fokus liegt nicht auf der Verteidigung der Tat, sondern auf der Vertretung der individuellen Interessen des Mandanten.
Unser Ziel als Strafverteidiger ist es, sicherzustellen, dass die verfassungsmäßigen Rechte unserer Mandanten gewahrt werden und ihnen ein faires Verfahren zuteilwird. Es gehört zu unseren Aufgaben, darauf zu achten und rechtlich durchzusetzen, dass die Rechte unserer Mandanten angemessen geschützt werden.
Das Gebot der Stunde heißt Schweigen! Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt, sobald Sie Kenntnis von Vorwürfen erlangen.
SCHWERPUNKTE
Rechtsanwalt Ciobanu, Fachanwalt für Strafrecht in Hannover, verteidigt Mandanten bundesweit in allgemeinen Strafverfahren, sowie im Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, im Betäubungsmittelstrafrecht sowie in Schwurgerichtsverfahren.
Allg. Strafrecht
- Körperverletzungsdelikte (einfache/gefährliche/schwere Körperverletzung)
- Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
- Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Unterschlagung)
- Freiheitsdelikte (Freiheitsberaubung, Nötigung)
- Verkehrsdelikte (Gefährdung/gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Rennen)
- Aussagedelikte (Falschaussage, Meineid)
- Beleidigungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede)
Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Verstöße gegen das Aktiengesetz (AktG)
- Verstöße gegen die Gewerbeordnung (GewO)
- Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Betrug / Untreue
- Bestechung/Bestechlichkeit
- Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten
Das Gebot der Stunde heißt Schweigen.
Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen - handeln Sie jetzt.
Ein prominentes Beispiel hierfür ist der sogenannte Nemo-tenetur-Grundsatz – Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen -, der darauf abzielt, dass jeder Beschuldigte, Angeklagte oder Zeuge das Recht hat, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. In dieser Situation ist Schweigen von großem Wert.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Spezialist für Strafrecht rate ich Ihnen dringend, keine Angaben zu machen oder Aussagen zu treffen, ohne vorher Rücksprache mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gehalten zu haben.
Der Ablauf eines Strafverfahrens beginnt in der Regel mit dem Ermittlungsverfahren. Dies kann durch eine Anhörung, die Zustellung eines Anhörungsbogens oder eine polizeiliche Vernehmung eingeleitet werden. Darauf kann eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft folgen. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Stadium die Kontrolle über das Ermittlungsverfahren.
Wenn das Ermittlungsverfahren nicht zu Ergebnissen führt oder nicht genügend Beweise vorliegen, kann das Verfahren eingestellt werden, möglicherweise unter Auflagen. Wenn jedoch der Verdacht durch ausreichende Beweise erhärtet wird, muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Dann folgt das öffentliche Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht.
Es muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem Hauptverfahren kommen. Oftmals können Strafverfahren eingestellt werden, insbesondere wenn Unschuld vorliegt oder nur geringe Schuld besteht (gegen Auflagen oder Geldbuße). Auch ein Strafbefehl im schriftlichen Verfahren kann eine Möglichkeit sein, öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden.
In jedem Fall ist eine rasche Kontaktaufnahme mit Ihrem Strafverteidiger von entscheidender Bedeutung.
KANZLEI
Als spezialisierte Rechtsanwälte aus Hannover bieten wir, CIOBANU Rechtsanwälte, rechtliche Lösungen an. Wir vertreten und verteidigen im gesamten Bundesgebiet.
Besuchen Sie unsere Website, um mehr zu erfahren.
Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
- 0511 / 169338-0
- kontakt@rechtsanwalt-ciobanu.de
- Yorckstraße 11, 30161 Hannover
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